Donnerstag, 26. April 2012

Erneuer Rückschlag für Schröder - Sieg für die Demokratie

Berlin, 25. April 2012 | Pressemitteilung des BSpR

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ist die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwendete "Extremismusklausel" rechtswidrig. Hierzu erklärt Kai Padberg, Bundessprecher der Linksjugend ['solid]:

"Das Urteil ist ein Sieg für die Zivilgesellschaft und alle DemokratInnen. Ministerin Schröder schlägt mit ihrem selbsternannten Kampf gegen den Extremismus mal wieder deutlich über die Stränge – so sehr, dass sie damit selbst die Demokratie gefährdet, die sie ja eigentlich beschützen will. Denn die Extremismusklausel stellt all diejenigen, die sich gegen Rassismus und andere menschenverachtende Einstellungen einsetzen, unter Generalverdacht. Damit muss Schluss sein. Das Urteil war ein wichtiger Schritt dorthin."

Seit anderthalb Jahren müssen alle Vereine und Initiativen, die Gelder für politische Bildungsarbeit beim Familienministerium beantragen, eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie sich zur Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung bekennen und versichern, dass sie nicht mit "ExtremistInnen" zusammenarbeiten. Gegen die Unterzeichnung dieser so genannten "Extremismusklausel" hatte der Verein AKuBiZ e.V. geklagt und vor Gericht Recht bekommen.

Der Jugendverband fordert Kristina Schröder dazu auf, die Extremismusklausel unverzüglich und ersatzlos zurückzunehmen. "Die Kriminalisierung politischen Engagements für eine lebenswertere und tolerante Gesellschaft gehört sofort beendet."

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