Donnerstag, 12. Juli 2012

Extremismusklausel 2.0 durch die Hintertür

Pressemitteilung, Linksjugend ['solid] Sachsen-Anhalt

„Widerlegbar“ – dieses kleine Wörtchen soll nach dem Entwurf des Jahressteuergesetz (JStG) 2013 gestrichen werden. Mit Art. 10 des JStG 2013 soll § 51 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung scheinbar nur minimal verändert werden. Jedoch hat diese Veränderung große Auswirkungen, wie Anne Geschonneck, Landessprecherin der Linksjugend [’solid] Sachsen-Anhalt, erklärt: „Mit dieser Abänderung des JStG wird versucht eine Extremismusklausel 2.0. durch das Hintertürchen einzuführen!“ Die als "Extremismusklausel" (1.0) bekannt gewordene „Demokratieerklärung“ des Bundesfamilienministeriums wurde am 25. April dieses Jahres vom Verwaltungsgericht Dresden als rechtswidrig eingestuft.

Es geht hier um die Versagung bzw. Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, sofern diese in Berichten des Verfassungsschutzes als verfassungsfeindlich aufgeführt werden. Durch das „widerlegbar“ durften Finanzämter bisher Organisationen dennoch als gemeinnützig einstufen und ihnen damit Finanzmittel für ihre Arbeit gewähren. Auch konnte bei Verwehrung des Status der Gemeinnützigkeit Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Wenn es nach Bundesfinanzminister Schäuble geht, soll nun beides wegfallen. Offiziell geht es darum, rechten Gruppierungen den Geldhahn zuzudrehen, jedoch sind durch diese Gesetzänderung nicht allein diese Gruppen betroffen.

„Hier wird klar versucht, antifaschistisches und antikapitalistisches Engagement weiter zu kriminalisieren!“ meint Geschonneck. „Nicht genug, dass mit der unsäglichen Extremismusklausel von Familienministerin Schröder antifaschistischen, antirassistischen oder linken Initiativen oft die Hände gebunden werden; hier wird der angeblich geführte "Kampf gegen Rechts" instrumentalisiert, um dem Verfassungsschutz noch weiter reichende Befugnisse einzuräumen - und das vor dem Hintergrund des beispiellosen Skandals rund um die Mordserie des NSU. Genau dieselbe Behörde, die knietief verwickelt zu sein scheint, soll also die Verfassungsfeindlichkeit von Vereinen, Gruppen, Initiativen etc. beurteilen? Wer schützt uns eigentlich vor dem Verfassungsschutz? Außerdem: Faschistische und neonazistische Organisationen lassen sich nicht durch den Wegfall von steuerlichen Vorteilen zerschlagen. Das ist nur mit entschlossenem Widerstand gegen Nazis in den Parlamenten und auf der Straße sowie verstärkten Investitionen in den präventiven Bereich möglich!“, betont Anne Geschonneck zum Schluss.

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