Donnerstag, 31. Januar 2013

SPD ignoriert eigenen Mitgliederentscheid zur Kennzeichnungspflicht und verkommt zur reinen Mehrheitsbeschafferin für die CDU

Quelle: pixelio.de
Am 13. Februar wird der Innenausschuss des Landtages die Novelle des sachsen-anhaltischen Polizeigesetzes bzw. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) verhandeln und dem Plenum am 20., 21. oder 22. Februar zur Beschlussfassung vorlegen. Trotz der Androhung von Verfassungsklagen seitens der Opposition aus LINKE und Bündnis90/Grünen hat die Koalition aus CDU und SPD nicht signalisiert, am Gesetzesentwurf etwas ändern zu wollen. Heute ist bekannt geworden, dass die SPD in den Verhandlungen zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamt_innen in geschlossenen Einsätzen, also zum Beispiel bei Demonstrationsereignissen, eingeknickt ist: diese auch durch einen eigenen Mitgliederentscheid, der mit 60% ein eindeutiges Votum zu Tage förderte, artikulierte Forderung schafft es also nicht in das neue Polizeigesetz.

Robert Fietzke vom Landesverband der Linksjugend [‘solid] erklärt dazu: „Der eigenen Basis derartig vor den Kopf zu stoßen, ist schon ein starkes Stück. Statt sich mit dem Koalitionspartner, der sich bisher in allen Punkten durchsetzte, anzulegen, ignoriert die SPD-Fraktion lieber ein klares Votum der Mitgliedschaft. Sie verkommt damit mehr und mehr zur reinen Mehrheitsbeschafferin der CDU und unterstreicht einmal mehr mangelnde Durchsetzungsfähigkeit und die eigene Profillosigkeit. Dabei ist sich nicht nur die SPD-Basis einig, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einsätzen dringend geboten ist – erst jüngst lud der Landtag zahlreiche Experten zum Thema ein, die sich, mit Ausnahme der beiden Polizeigewerkschaften GdP und DPolG, allesamt einhellig für eine solche Kennzeichnungspflicht aussprachen. Sowohl der Fall des schwerstverletzten Studenten, der in Halle am 07. August 2012 von Magdeburger Polizisten zusammengeschlagen wurde und irreparable Schäden davontrug, als auch der eskalative Polizeieinsatz am 12. Januar in Magdeburg, im Rahmen dessen massiver Rechtsbruch begangen worden ist, zeigen, dass die sachsen-anhaltische Polizei alles andere als eine weiße Weste hat. An einer Kennzeichnungspflicht führt deshalb kein Weg vorbei!“


Aus Sicht der Linksjugend [‘solid] Sachsen-Anhalt ist das neue Polizeigesetz gefährlich und antidemokratisch. HIV- und HepC-Zwangstests bei sogenannten „Risikogruppen“ stigmatisieren gesellschaftliche Minderheiten, verletzen das Recht auf Unversehrtheit des Körpers und sind ein Akt der Körperverletzung. Die Ausweitung der Videoüberwachung, z.B. bei Straßenverkehrskontrollen, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und öffnet der Registratur von politischen Aktivist_innen Tür und Tor, da sie dementsprechend auch bei der Anreise zu Demonstrationsereignissen genutzt würde. Die Möglichkeit der Abschaltung von Mobilfunkmasten und anderen Kommunikationsnetzwerken schränkt das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv ein.
Hinzu kommen der rechtswidrige Einsatz von Staatstrojanern und die völlig widersinnige und kontraproduktive Einführung von Alkoholverboten und Sperrstunden im öffentlichen Raum. „Das Gesetz trägt die Handschrift von knallharten und ideologisch-verbohrten Law&Order-Fanatiker_innen, für die ein fehlbares Verhalten bei der Polizei schlicht nicht existiert. Was nicht sein darf, gibt es auch nicht. Doch dieses Gesetz ist ein Angriff auf grundlegende demokratische Rechte: Freiheit stirbt mit Sicherheit!“ so Robert Fietzke.

Die Linksjugend [‘solid] Sachsen-Anhalt unterstützt daher die Klage der Opposition vor dem Landesverfassungsgericht. Wir selbst werden in den nächsten Tagen eine Informationsbroschüre zum neuen Polizeigesetz veröffentlichen, um die Bürgerinnen und Bürger darüber aufzuklären, mit welcher massiven Einschränkung ihrer Freiheitsrechte sie ab März zu rechnen haben. Darüber hinaus kündigen wir eine Demonstration am Tage der Verabschiedung durch den Landtag an!

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